| A |
Den Anweisungen der Veranstalter ist Folge zu leisten. |
| B |
Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar für von ihm verursachte Schäden
jeglicher Art. |
| C |
Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums
selbst verantwortlich. |
| D |
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen
und gegen diese nicht zu verstoßen. Der Veranstalter behält sich
das Recht vor, zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen
und sein Eintrittsgeld einzubehalten. |
| E |
Jeder Teilnehmer muss das Alter von 18 Jahren erreicht haben. |
| F |
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich ausweisen zu können. |
| G |
Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte
selbst verantwortlich. |
| H |
Die Daten für die Einrichtung der Netzwerkprotokolle erhält
jeder Teilnehmer zum Beginn der Veranstaltung. Diese sind vor dem Anschließen
des Rechners am Netzwerk einzurichten, um das Netzwerk nicht unnötig
zu stören (Doppelte IPs, private DHCPserver, etc)! |
| I |
Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig
zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks. |
| J |
Der Betrieb von Lautsprechern ist nicht erlaubt. |
| K |
Der Betrieb von elektronischen Geräten mit einem hohen Stromverbrauch
(Mikrowellen, Elektrogrills, Sandwichmaker, Toaster, Wasserkocher, etc)
am Platz ist strikt untersagt! Im Zweifelsfalle ist vor dem Anschließen
der Veranstalter zu fragen. Zumeist ist ein gesonderter Bereich/Stromkreis
für diese Geräte auf Anfrage verfügbar. |
| L |
Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder anderen Schäden
an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht aus seinem mutwilligen Verschulden
hervorgeht, nicht belangt werden. |
| M |
Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner
selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs
und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür
weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar
ist. |
| N |
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten
im Rahmen der Veranstaltung zu begehen. Das betrifft insbesondere:
- Copyrightverletzungen aller Art (Besitz von illegal kopierter Software,
Musik, Filme, sowie deren Verbreitung)
- Verbreitung und Besitz von illegalem Material jeglicher Art (Kinderpornographie,
rechtsradikales Material, etc)
- Jegliche Versuche, unerlaubten Zugriff auf Rechner anderer Gäste
zu erhalten oder deren Betrieb zu beeinträchtigen. |
| O |
Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet sich, die vom Veranstalter vorgegebenen
Regeln einzuhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei
Verstößen gegen die Turnierregeln die Teilnahmeberechtigung für
diese zu entziehen, oder die betreffende Person von der gesamten Veranstaltung
auszuschließen. |
| P |
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, persönliche Gegenstände
nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll
etc.) und diese geordnet zu entsorgen. Es sind ausreichend Mülleimer
in der Halle vorhanden, und jeder Teilnehmer verpflichtet sich die Müllsortierung
einzuhalten, sofern sie vorhanden ist. |
| Q |
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nichtangemeldeten Besuchern
ohne Angabe von Gründen den Zutritt zu verweigern oder sie von der
Veranstaltung auszuschließen. |
| R |
Die Teilnahme an der LAN kann jederzeit abgesagt werden. Hierzu genügt
eine Email, Fax oder ein Brief. Geschieht die Absage bis zu 21 Tage vor
Beginn der Veranstaltung, wird das volle Eintrittsgeld zurückerstattet
oder gutgeschrieben. Fremdgebühren wie Umrechnungsgebühren, Überweisungsgebühren,
etc werden nicht erstattet. Innerhalb der letzten 21 Tage wird der Eintritt
nicht erstattet, die Teilnahme kann aber mit Absprache auf einen anderen
Gast übertragen werden. |
| S |
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung jederzeit
ohne Angabe von Gründen abzusagen. Bereits gezahlte Eintrittsgelder
werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Sonstige Kosten
die durch die Absage entstehen (Hotelkosten, Transportkosten, etc) können
nicht übernommen werden. |
Sollte einer der vorstehenden Paragrafen ungültig
sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. |