NBWersary Eventstatus
180 Teilnehmer
36 Haben bezahlt
55 Angemeldet
144 Plätze frei

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3. June 2010, 00:00
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Checkliste
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AGB PDF Drucken E-Mail
Thursday, 19 August 2004
A Den Anweisungen der Veranstalter ist Folge zu leisten.
B Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar für von ihm verursachte Schäden jeglicher Art.
C Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich.
D Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen und sein Eintrittsgeld einzubehalten.
E Jeder Teilnehmer muss das Alter von 18 Jahren erreicht haben.
F Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich ausweisen zu können.
G Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.
H Die Daten für die Einrichtung der Netzwerkprotokolle erhält jeder Teilnehmer zum Beginn der Veranstaltung. Diese sind vor dem Anschließen des Rechners am Netzwerk einzurichten, um das Netzwerk nicht unnötig zu stören (Doppelte IPs, private DHCPserver, etc)!
I Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
J Der Betrieb von Lautsprechern ist nicht erlaubt.
K Der Betrieb von elektronischen Geräten mit einem hohen Stromverbrauch (Mikrowellen, Elektrogrills, Sandwichmaker, Toaster, Wasserkocher, etc) am Platz ist strikt untersagt! Im Zweifelsfalle ist vor dem Anschließen der Veranstalter zu fragen. Zumeist ist ein gesonderter Bereich/Stromkreis für diese Geräte auf Anfrage verfügbar.
L Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder anderen Schäden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.
M Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
N Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu begehen. Das betrifft insbesondere:
- Copyrightverletzungen aller Art (Besitz von illegal kopierter Software, Musik, Filme, sowie deren Verbreitung)
- Verbreitung und Besitz von illegalem Material jeglicher Art (Kinderpornographie, rechtsradikales Material, etc)
- Jegliche Versuche, unerlaubten Zugriff auf Rechner anderer Gäste zu erhalten oder deren Betrieb zu beeinträchtigen.
O Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet sich, die vom Veranstalter vorgegebenen Regeln einzuhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen die Turnierregeln die Teilnahmeberechtigung für diese zu entziehen, oder die betreffende Person von der gesamten Veranstaltung auszuschließen.
P Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und diese geordnet zu entsorgen. Es sind ausreichend Mülleimer in der Halle vorhanden, und jeder Teilnehmer verpflichtet sich die Müllsortierung einzuhalten, sofern sie vorhanden ist.
Q Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nichtangemeldeten Besuchern ohne Angabe von Gründen den Zutritt zu verweigern oder sie von der Veranstaltung auszuschließen.
R Die Teilnahme an der LAN kann jederzeit abgesagt werden. Hierzu genügt eine Email, Fax oder ein Brief. Geschieht die Absage bis zu 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung, wird das volle Eintrittsgeld zurückerstattet oder gutgeschrieben. Fremdgebühren wie Umrechnungsgebühren, Überweisungsgebühren, etc werden nicht erstattet. Innerhalb der letzten 21 Tage wird der Eintritt nicht erstattet, die Teilnahme kann aber mit Absprache auf einen anderen Gast übertragen werden.
S Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzusagen. Bereits gezahlte Eintrittsgelder werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Sonstige Kosten die durch die Absage entstehen (Hotelkosten, Transportkosten, etc) können nicht übernommen werden.

Sollte einer der vorstehenden Paragrafen ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
 

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